Vergessen Sie die Hauptschule nicht!
Dies lässt sich anhand der Daten aus Ihrem Haus belegen. Von den 100.000 noch an den Hauptschulen befindlichen Schülerinnen und Schülern haben über 8.000 einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf von insgesamt 100.000 befinden sich mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, davon über 2.300 mit emotionalen sozialen Entwicklungsstörungen. Diese Zahlen berücksichtigen nicht, dass die Hauptschule insgesamt Schülerinnen und Schüler aufnimmt, die auf Grund ihrer soziokulturellen Herkunft besonders belastet sind. Die Hauptschule hat unter anderem im Bereich der Berufsvorbereitung und der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund Pionierarbeit geleistet, von der alle anderen weiterführenden Schulen noch heute profitieren und in deren konzeptioneller Arbeit eingeflossen ist.
Kinder, die durch Zuwanderung zu uns kommen, werden zum größten Teil, wenn sie altersmäßig in die Sekundarstufe I gehören, der Hauptschule zugewiesen. Hinzu kommt: Über 5.000 Schulformwechsler mit Versagensängsten landen jährlich an der Hauptschule, weil andere Schulformen sie nicht mehr beschulen können,
Trotz dieser Fakten warten die Lehrkräfte seit Bestehen der Hauptschule auf die Anerkennung ihrer Arbeit. Vielmehr müssen sie feststellen:
- Die Unterrichtsverpflichtung gehört nach wie vor zu den höchsten und beträgt 28 Wochenstunden.
- Das Ausschöpfen der Obergrenze der Bandbreite bei der Klassenbildung lässt an Hauptschulen Lerngruppen von 30 + zu.
- Die Bezahlung im Eingangsamt erfolgt seit Gründung der Hauptschule nach A12/EG11.
- Die Möglichkeit ein Beförderungsamt zu erreichen, ist kaum möglich, da sie, im Vergleich zu anderen weiterführenden Schulen, nur in geringer Zahl vorhanden sind.
- Wechselwünsche in die Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens werden von den aufnehmenden Schulformen eher zurückhaltend betrachtet.
Der VBE fordert Sie daher auf, den besonderen Herausforderungen, denen die Hauptschule unterliegt, endlich Rechnung zu tragen, durch
die Absenkung der Unterrichtsverpflichtung auf 25,5 Wochenstunden analog zu den Schulen des längeren gemeinsamen Lernens.
- die Deckelung der Lerngruppengrößen auf 20 bei Doppelzählung von Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf.
- die besondere Unterstützung durch Sozialpädagogen.
- die Anhebung der Eingangsbesoldung auf A13/EG 13 analog zum Gymnasium.
- die Anhebung der Zahl der Beförderungsstellen auf 40 Prozent der Grundstellen analog zur Realschule.
- Vorrangige Berücksichtigung bei Versetzungen in andere Schulformen von Lehrkräften an andere Schulformen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Beckmann, Landesvorsitzender VBE NRW
Pressemitteilung 13-2016
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