Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen

22.10.2020

für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021) / Personaletat (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/11100)

Der VBE erkennt ausdrücklich an, dass die Landesregierung in ihrem Haushaltsentwurf für den Bereich Schule und Bildung erneut einen Zuwachs einplant - und zwar in Höhe von knapp 454 Millionen Euro. Es ist nur folgerichtig, dass eine Landesregierung, die weltbeste Bildung will, diese auch im Haushalt als Schwerpunkt abbildet. Allerdings relativiert sich die Zahl von 454 Millionen Euro angesichts der Tatsache, dass allein für die Kosten zur Umsetzung des Masterplans Grundschule, der ja nach den Sommerferien nun endlich veröffentlicht wurde, 750 Millionen Euro langfristig in der Haushaltsplanung des Landes veranschlagt werden müssen. Es darf auch nicht verkannt werden, dass trotz des Ausbaus des Finanzvolumens in Nordrhein-Westfalen immer noch zu wenig in Bildung investiert wird. Die Bildungsausgaben im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt hinken in Nordrhein-Westfalen immer noch den anderen Bundesländern hinterher und sind im internationalen Vergleich deutlich unter dem EU-Durchschnitt.

Nach wie vor nicht erkennbar ist in dem vorliegenden Haushaltsentwurf eine Strategie der Landesregierung zur Bewältigung des Lehrkräftemangels. Auffällig ist doch, dass es auf dem Markt zu wenige Lehrkräfte gibt - insbesondere für die Sekundarstufe I, die Förderschulen und für die Grundschulen. Der Landesregierung müsste es doch zu denken geben, dass es sich dabei genau um die Lehrämter handelt, die zum Teil ein deutlich geringeres Einstiegsgehalt aufweisen als alle anderen Lehrämter. Sie blendet augenscheinlich nachhaltig aus, dass Nachwuchsgewinnung – insbesondere für die Schulformen Grundschule und der Sekundarstufe I – auch etwas mit adäquater Bezahlung sowie attraktiven Arbeitsbedingungen zu tun hat. Der VBE fordert daher die Landesregierung auf, für diese Schulformen endlich die dringend notwendigen Anreize zu schaffen.

Statt mit immer neuen Maßnahmen wie Zulagenregelungen und Abordnungen von Lehrkräften aus dem S II-Bereich nur kurzfristig „Löcher zu stopfen“, bedarf es einer langfristigen Strategie zur Neuregelung der Besoldung für die betroffenen Lehrämter. Um bestausgebildetes Personal für beste Bildung in allen Schulformen zu erhalten, muss die Ungerechtigkeit der Bezahlung der Lehrkräfte endlich aufgehoben werden, denn Lehramtsstudierende von heute sind die Lehrkräfte von morgen.

Der VBE fordert die Landesregierung auf, im vorliegenden Haushalt die Finanzmittel einzustellen, die der hauseigenen Lehrerbedarfsprognose wirksam entgegensteuern können. Dazu gehört in erster Linie die Umsetzung der Forderung des gleichen Lohns für gleiche Arbeit, denn Lehrkräfte gewinnt das Land nicht durch Einstellungen von Stellen in den Haushalt. Erst wenn diese mit deutlichen Maßnahmen verbunden sind, die den Lehrerberuf insbesondere in der Grundschule und in der Sekundarstufe I attraktiver machen, kann Nordrhein-Westfalen den Lehrkräftemangel in den Griff bekommen.

Für den VBE ist unverzichtbar, dass mit dem Einbringen des aktuellen Haushalts zumindest ein verbindlicher Zeitplan für die Umsetzung des gleichen Lohns für gleiche Arbeit durch die Landesregierung vorgelegt wird. Wir vermissen von den regierenden Parteien hierzu klare Aussagen. Die bisher zu dieser Thematik durchgeführten Anhörungen erwecken vielmehr den Eindruck, dass einige Landtagsabgeordnete die massiven Auswirkungen des Lehrkräftemangels noch immer nicht verstanden haben. Die Zeit des Redens muss endgültig vorbei sein. Handeln ist gefragt – und zwar jetzt, damit die Versorgung aller Schulen mit entsprechend ausgebildeten bzw. qualifizierten Lehrkräften zeitnah gewährleistet wird. Ansonsten droht in vielen Schulformen und Schulstufen eine Entprofessionalisierung, die dem Land langfristig viel höhere Kosten verursachen wird. In das Maßnahmenpaket zur Beseitigung des Lehrkräftemangels sind auch nachhaltig die Universitäten einzubeziehen, damit die Studienkapazitäten schnellstmöglich dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden können.

Der VBE findet es bedauerlich, dass bei den Zentren für schulpraktische Lehrerbildung das Finanzvolumen bei den jeweiligen Posten annähernd unverändert bleibt oder sogar niedriger ausfällt. Auch in diesem Bereich ist ein Mehr an Planstellen unerlässlich. Zudem findet die Einplanung von Beförderungsstellen in dem vorliegenden Haushaltsentwurf erneut keine Berücksichtigung, was eine entsprechende Besetzung von Stellen für Fachleitungen in bestimmten Schulformen immer schwieriger machen wird.

Deshalb fordert der VBE, dass mit dem vorliegenden Haushalt endlich auch die Ungerechtigkeit in der Bezahlung der Fachleitungen beseitigt wird. Diese Expertinnen und Experten der Lehrerausbildung verdienen für ihre Arbeit ebenfalls die entsprechende Wertschätzung – und zwar ein Beförderungsamt unabhängig von der Schulform. Und gerade in den herausfordernden Zeiten des sogenannten Seiteneinstiegs und der Corona-Pandemie sind diese Fachleute gefragt. Auch in den Zentren für schulpraktische Lehrerbildung muss daher das Motto gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass es Ziel der Landesregierung sein muss, ihr Thema des Koalitionsvertrags endlich umzusetzen und NRW zu einem Land des Aufstiegs durch Bildung zu machen. Momentan ist davon in dem vorgelegten Haushaltsentwurf nicht viel zu spüren. Erschreckend ist, dass in dieser Frage viele Bundesländer mittlerweile mehr als einen Schritt dem Land NRW voraus sind. Gerade in Krisenzeiten und evtl. zu erwartender Mindereinnahmen bei den Steuern muss jetzt in Bildung investiert werden, da hier die Rendite nachweislich am höchsten ist. Zahlreiche Studien belegen, dass jeder in die Bildung investierte Euro sich langfristig mindestens mit dem Faktor 7 auszahlen wird. Diese wissenschaftliche Erkenntnis sollte auch die Landesregierung beherzigen, damit es künftig nicht heißt: NRW – Land des Ausstiegs aus der Bildungsgerechtigkeit.

Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass die in den Haushaltsentwurf für den Schul- und Bildungsbereich eingestellten Finanzmittel auch diesen Bereichen zu-gutekommen und hier nicht verausgabte Finanzmittel - beispielsweise für nicht zu besetzende Lehrer- oder Fachleitungsstellen – nicht zur Abfederung der Mehrkosten der Corona-Krise oder zur Konsolidierung des Gesamthaushaltes und damit zur Erreichung der „Schwarzen Null“ missbraucht werden.

Zu einzelnen Punkten des Haushaltsentwurfes nimmt der VBE wie folgt Stellung:


>030 / 685 40 129: Das Finanzvolumen an FWU – nur ein Plus von 6.000 Euro – erscheint insbesondere im Hinblick auf den Distanzunterricht zu niedrig angesetzt.

>030 / 686 51 129: Die Erhöhung des Finanzansatzes für Kopier- und Intranetkosten in Schulen um ca. 7 Millionen Euro ist längst überfällig und von daher positiv zu bewerten. Es bleibt die Frage nach einer gerechten Verteilung (Sozialindex?).

>300 / 422 63 111: Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass mehr Planstellen für Schulverwaltungsassistenz vorgesehen sind. Allerdings ist zu kritisieren, dass immer noch ein Drittel davon mit „Lehrerstellen verrechnet“ werden und dass es bisher keine eindeutige Aufgabenbeschreibung gibt, was Schulverwaltungsassistenz eigentlich beinhaltet.

>300 / 422 60 129 und 428 60 129: Im Rahmen des Aktionsplans Gewaltprävention wer-den erneut 50 zusätzliche Stellen für Schulpsychologie im Haushaltsentwurf ausgewiesen. Diesen dringend benötigten Stellenausbau im Bereich Schulpsychologie begrüßt der VBE ausdrücklich.

>300 / 422 76 114: Die Kosten für Talentschulen wurden um ca. 4 Millionen Euro auf insgesamt knapp 14 Millionen erhöht. Hier besteht das Problem weiterhin, dass eine solche Bevorzugung einiger weniger Schulen u.a. durch mehr genehmigte Lehrerstellen die Ungerechtigkeit im System eher verstärkt denn behebt. Jede Schule in NRW ist eine Talentschule. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die zusätzlichen Lehrerstellen angesichts des Lehrermangels gerade in Schulformen, die unter besonders schwierigen Bedingungen arbeiten, wohl kaum besetzt werden können. Eine Berücksichtigung weiterer Personengruppen neben den Multiprofessionellen Teams und dem Seiteneinstieg erhöht zudem die Gefahr einer Entprofessionalisierung im Schulbereich.

>300 / 633 70 112: Im Zuge des Digital-Pakts erfolgt eine weitere Zuweisung von rund 211 Millionen Euro für notwendige Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände, die positiv zu bewerten ist. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass es allein mit der Mittelvergabe nicht getan ist. Die Kommunen sind aufgrund von fehlendem Personal gar nicht in der Lage, die Mittel abzurufen und entsprechend zu verwenden. Für die Einrichtung und Wartung der Geräte fehlen nach wie vor qualifizierte IT-Fachkräfte. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Schulbereich und der gesamte öffentliche Dienst hier sehr wahrscheinlich in einem aussichtslosen Wettbewerb mit der Privatwirtschaft befinden.

>300 / 633 79 129: Für Schulsozialarbeit erfolgt erstmalig eine Zuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe von 47,7 Millionen Euro. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob es sich hierbei um die Übernahme der Kosten für BUT-Kräfte der Gemeinden handelt bzw. um die Übernahme dieses Postens vom MAGS (siehe Erläuterungen), da dessen Finanzierungsbefristung abgelaufen ist? Grundsätzlich bleibt der VBE NRW bei seiner Forderung, dass jeder Schule mindestens eine Stelle für Schulso-ialarbeit zuzuweisen ist.

>300 / 547 91 155: Für Qualifizierungserweiterung und Fortbildung für Schulleitungen, Schulaufsicht sowie Fortbildungen im Kontext der Digitalisierung wird mit 21,1 Millionen Euro die gleiche Summe wie bereits im Haushalt 2020 zur Verfügung gestellt. Diese Finanzierungen sind dringend erforderlich. Allerdings muss auch ihre Umsetzung gewähr-leistet sein und darf nicht an der fehlenden Infrastruktur in den Kommunen und der man-gelnden IT-Ausstattung in den Schulen scheitern. Ein weiterer Schwerpunkt muss in die-sem Zusammenhang auch auf die Qualifizierung der Seiteneinsteigenden gelegt werden. Ressourcen und Modalitäten für eine zwingende Vorqualifizierung sind nach wie vor notwendig, scheinen aber in den Überlegungen zum Haushalt keine Rolle zu spielen.


Stefan Behlau
Vorsitzender VBE NRW

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